Millionen-Erbschaften besteuern für die AHV



Im Bundesblatt vom 16. November 2011 ist der Text der geplanten Eidgenössischen Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" veröffentliche worden (zum Gesetzestext [99 KB]). Diese Initiative sieht die Besteuerung von Erbschaften mit 20 Prozent vor. Es gilt ein einmaliger Freibetrag von CHF 2 Mio. In Artikel 197, Ziffer 95 ist vorgesehen, dass Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlasse zugerechnet werden.
Für Grundeigentümer, welche Nachkommen haben, ist zu prüfen, ob noch im Jahre 2011 die sich in ihrem Eigentun befindenden Liegenschaften auf Ihre Nachkommen übertragen werden sollen . Dabei kann sich der Eigentümer die Nutzniessung an diesen Liegenschaften vorbehalten. --> Mehr [222 KB]


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