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Steuerbelastungsvergleich ESTV

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Steuerbelastungsvergleich

Die Eidg. Steuerverwaltung ESTV hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden des Jahres 2006 für Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und für Reingewinn und Kapital der juristischen Personen veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Steuerbelastungsindex, welcher eine Komponente für den heute noch gültigen Finanzausgleich unter den Kantonen darstellt, berechnet. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr haben beim Gesamtindex vor allem die Kantone Schaffhausen und Wallis grössere Änderungen erfahren.

In den Tabellen 1 (für Ledige und für verheiratete Rentner) und 2 (für Verheiratete ohne und mit zwei Kindern) sind die kantonalen prozentualenEinkommenssteuerbelastungen eines Bruttoarbeitseinkommens oder eines AHV und Pensionseinkommens von 50'000 resp. 100'000 Franken aufgeführt.

Unterschiede bei der Einkommenssteuer
• Die Steuerbelastung eines erwerbstätigen Ledigen mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 50'000 Franken variiert z.B. zwischen 5,04 Prozent im Kanton Zug und 12,90 Prozent im Kanton Neuenburg (vgl. Tabelle 1);
• die Steuerbelastung eines erwerbstätigen Verheirateten mit zwei Kindern und mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 100'000 Franken variiert z.B. zwischen 3,39 Prozent im Kanton Zug und 11,83 Prozent im Kanton Neuenburg (vgl. Tabelle 2). Interessant ist auch, wie innerhalb eines Kantons die Steuerbelastung zwischen einem Einkommen von 50'000 resp. 100'000 Franken differiert. Diese Differenz gibt nämlich einen Hinweis auf die Steuerprogression in diesem Einkommensbereich. Auch bei dieser Betrachtung zeigen sich anhand der Tabellen 1 und 2 grosse Unterschiede. So variiert beispielsweise diese Differenz für verheiratete Rentner Medienmitteilung zwischen 2,14 Prozentpunkten im Kanton Schwyz und 10,49 Prozentpunkten im Kanton Genf.

Zehnjahresvergleich
In der Tabelle 3 ist die prozentuale Einkommenssteuerbelastung eines Verheirateten ohne Kinder mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 97’275 Franken in den Kantonshauptorten aufgeführt. Diesem Einkommen entsprach teuerungsbereinigt vor zehn Jahren ein Bruttoarbeitseinkommen von 89’556 Franken (und im Jahre 1977 – dem Beginn dieser Zeitreihe – ein Bruttoarbeitseinkommen von 50’000 Franken). Der Zehnjahresvergleich 1996 bis 2006 zeigt mit anderen Worten, wie sich in den Kantonshauptorten die Steuerbelastung bei einem real konstanten Arbeitseinkommen in den letzten zehn Jahren verändert hat. Die grössten relativen Entlastungen verzeichnen mit über 20 Prozent die Hauptorte Genf und Bellinzona, die grössten relativen Mehrbelastungen die Hauptorte Altdorf, Stans und Herisau.

Index der Einkommenssteuerbelastung
In der Tabelle 4 werden die kantonalen Indexziffern der Einkommenssteuerbelastung aufgeführt. Wenn die kantonale Einkommenssteuerbelastung mit dem in jeder Einkommensschicht effektiv vorhandenen Einkommenssubstrat gewichtet wird, ergeben sich für jeden Kanton so genannte Indexziffern (dies unter der Annahme, dass der gesamtschweizerische Durchschnitt der Indexziffer 100 entspricht). Bei unterdurchschnittlicher Belastung liegen die kantonalen Indexziffern also unter 100, bei überdurchschnittlicher Belastung über 100. Für die Berechnung der Indexziffern ist somit nicht nur die eigentliche Steuerbelastung, wie sie sich aus den Gesetzen ergibt, von Bedeutung, sondern ganz wesentlich auch das effektive Vorhandensein von Einkommenssteuersubstrat im betreffenden Einkommenssegment. Nur so kann der Steuerbelastungsindex seinen primären Zweck erfüllen: die Feststellung der tatsächlichen Ausschöpfung des effektiven kantonalen Steuersubstrats im Hinblick auf eine korrekte Berücksichtigung in den Mechanismen des noch gültigen bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Hingegen vermag der Index die Frage nach der effektiven Einkommenssteuerbelastung in den Kantonen nicht genau zu beantworten. Fehlt nämlich in einem Kanton in bestimmten Einkommenssegmenten effektives Substrat, kann eine sehr niedrige Belastung in dieser Einkommensschicht mangels Gewicht nicht zur erwarteten tiefen Indexziffer führen. Wenn dieser Kanton zudem in anderen Einkommenssegmenten eine sehr hohe Belastung aufweist und dort gleichzeitig viel effektives Substrat gegenüber anderen Kantonen vorhanden ist, führt dies zu einer über Erwarten hohen Indexziffer. Die Einkommensverteilung im Kanton selbst und relativ zur Einkommensverteilung in den übrigen Kantonen spielt also für die Berechnung des Indexes der Einkommenssteuerbelastung eine ebenso wichtige Rolle wie die eigentliche Steuerbelastung.

Tabelle 4 zeigt die kantonalen Indexziffern der Einkommenssteuerbelastung für die Einkommensgruppen 7'500 bis 30'000 Franken, 35'000 bis 80'000 Franken, 90'000 bis 1 Million Franken und für alle Einkommen. Ihr ist zu entnehmen, dass bei deruntersten Einkommensgruppe (7'500 bis 30'000 Franken) der Kanton Waadt den geringsten Index der Einkommenssteuerbelastung aufweist, der Kanton Obwalden hingegen den höchsten. Bei der mittleren Einkommensgruppe (35'000 bis 80'000 Medienmitteilung Franken) weist hingegen der Kanton Zug den niedrigsten Wert auf. Bei der höchsten Einkommensgruppe (90'000 bis 1 Million Franken) weist der Kanton Jura den höchsten Wert auf und der Kanton Zug den niedrigsten. Bei einer Gesamtbetrachtung aller Einkommen ergeben die Berechnungen den niedrigsten Index der Einkommenssteuerbelastung im Kanton Zug (Index 50,0) und den höchsten Index der Einkommenssteuerbelastung im Kanton Uri (Index 147,2).

Trotz massiver Senkung der Belastung auf hohen Einkommen im Rahmen seiner Steuergesetzrevision 2006 hat sich der Kanton Obwalden beim Index der Einkommenssteuerbelastung nur relativ wenig verändert: durch die Reduktion um 23 Indexpunkte verbessert er sich vom letzten auf den vorletzten Rang. Dies ist auf die im Kasten beschriebene Gewichtung mit dem effektiven Steuersubstrat zurückzuführen. Die Kombination einer relativ hohen Belastung im unteren Einkommensbereich mit einem sehr hohen Gewicht dieser Einkommensklassen sowie dem fehlenden Gewicht hoher Einkommensschichten führt zu einem Index der Einkommenssteuerbelastung, in welchem die massiv tiefere Steuerbelastung hoher Einkommen nicht adäquat erfasst werden kann.

Unterschiede auch bei der Besteuerung der Reingewinne
Tabelle 5 zeigt, wie hoch die Steuerbelastung der Reingewinne einer Aktiengesellschaft mit 2 Millionen Kapital und Reserven in den einzelnen Kantonen ausfällt. Diese Steuerbelastung wird in Prozenten des Reingewinns vor Steuern ausgewiesen. Obwohl vielfach proportionale Gewinnsteuersätze angewendet werden, kann die ausgewiesene Belastung in Prozenten des Reingewinns leicht variieren. Denn die Berechnung trägt der Tatsache Rechnung, dass die bezahlten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden von der steuerbaren Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden können. In der Tabelle wird die Steuerbelastung für unterschiedlich hohe Renditen dargestellt. Ihr kann beispielsweise entnommen werden dass sich bei einer kleinen Rendite von 4 Prozent (Reingewinn vor Steuer von 80'000 Franken) die Steuerbelastung zwischen 4,70 Prozent im Kanton Wallis und 15,98 Prozent im Kanton Genf bewegt. Bei einer sehr hohen Rendite von 50 Prozent (Reingewinn vor Steuer von 1 Million Franken) schwankt hingegen die Steuerbelastung zwischen 5,71 Prozent im Kanton Obwalden und 18,89 Prozent im Kanton Basel-Landschaft.

Index der Reingewinn- und Kapitalbelastung
Auch beim Reingewinn und beim Kapital der Aktiengesellschaften wird anhand der Gewichtung des in den Kantonen effektiv vorhandenen Steuersubstrats ein Index der Steuerbelastung berechnet. In der Tabelle 6 sind in den beiden ersten Spalten diese beiden Indexreihen aufgeführt. Unter Berücksichtigung der kantonal sehr unterschiedlichen Bedeutung der Steuer auf dem Reingewinn und der Steuer auf dem Kapital der Aktiengesellschaften werden diese beiden Indexreihen zu einem Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbelastung zusammengezogen, der in der letzten Spalte der Tabelle ersichtlich ist. Die Spannweite dieses Indexes reicht von 48,2 im Kanton Obwalden bis 139,1 im Kanton Graubünden.

Gesamtindex der Steuerbelastung 2006 In der Tabelle 7 schliesslich sind die verschiedenen Indexreihen (Einkommens- und Vermögensbelastung, Reingewinn- und Kapitalbelastung, Motorfahrzeugsteuern) sowie deren Zusammenzug zum Gesamtindex der Steuerbelastung 2006 aufgeführt.

Für den Zusammenzug stützt sich die Berechnung auf eine Gewichtung anhand der tatsächlichen Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden. In der gleichen Tabelle ist auch der Gesamtindex der Steuerbelastung 2005 aufgeführt, so dass ein Vergleich über die Auswirkungen der Änderungen im Steuerbereich im Jahre 2006 möglich ist. Dabei zeigt sich, dass 2 Kantone etliche Ränge gewonnen haben: Schaffhausen (+5) und Wallis (+7). Der Kanton Bern hingegen hat 4 Ränge verloren.

Unter den anderen Kantonen sind die Verschiebungen gering.In der von der ESTV herausgegeben Publikation „Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2006“ wird die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen. Die Steuerbelastung wurde berechnet für:
- Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
- Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
- Motorfahrzeugsteuern
- Erbschaftssteuern
Daneben werden in der neuen Publikation die verschiedenen Indexreihen ausgewiesen,
welche schliesslich zum neuen Gesamtindex der Steuerbelastung 2006 führen. Dieser ist bis zur Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA eine für den bundesstaatlichen Finanzausgleich unerlässliche Masszahl. Die Publikation ist beim Bundesamt für Statistik erhältlich und kann auch unter » www.estv.admin.ch eingesehen werden.

» Tabelle 1
Einkommenssteuerbelastung für Ledige und für verheiratete Rentner

» Tabelle 2
Einkommenssteuerbelastung für Verheiratete ohne und mit zwei Kindern

» Tabelle 3
Vergleich Steuerbelastung 1996 - 2006

» Tabelle 4
kantonale Indexziffern der Einkommenssteuerbelastung

» Tabelle 5
Steuerbelastung der Reingewinne einer Aktiengesellschaft mit 2 Millionen Kapital und Reserven

» Tabelle 6
Index der Steuerbelastung beim Reingewinn und beim Kapital der Aktiengesellschaften

» Tabelle 7
verschiedene Indexreihen (Einkommens- und Vermögensbelastung, Reingewinn- und Kapitalbelastung, Motorfahrzeugsteuern) sowie deren Zusammenzug zum Gesamtindex der Steuerbelastung 2006


» Zum detaillierten Steuerbelastungsvergleich der Eidgenössischen Steuerverwaltung ----->