Buchführung/Abschlussberatung
Gemäss den Artikeln 957 bis 964 des schweizerischen Obligationenrechtes und der Handelsregisterverordnung muss jede Unternehmung mit einem Umsatz von über Fr. 100'000.-- eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen.
Die Buchhaltung kann die Geschäftsführung in vielen Bereichen unterstützen. Sie stellt wertvolle Informationen über den aktuellen Stand der Geschäfte zur Verfügung. Sie ist ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument und dient als Beweismittel gegenüber Steuerbehörden oder in einem Prozessfall.
Wir übernehmen für Sie:
- Planung und Organisation Ihres Rechnungswesens
- Führung Ihrer Finanz-, Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung
- Abschlussberatung, Ausarbeitung von Jahresrechnungen
- Ausarbeitung von Zwischenabschlüssen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich)
- Ausarbeitung Ihrer Mehrwertsteuer-Abrechnungen
- Mithilfe bei der Ausarbeitung von Budgets, Investitions- und Rentablitätsberechnungen
- Bilanz und Erfolgsanalysen, Kennzahlen, Kapitalflussrechnungen
- usw. usw. kurz - wir unterstützen Sie auf allen Gebieten des Rechnungswesen
Haben Sie sich entschlossen, Ihre Buchhaltung selbst zu führen, oder haben Sie uns mit der Führung Ihrer Buchhaltung beauftragt? Dies spielt für uns keine Rolle. So oder so sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Ausarbeitung der Jahresrechnung behilflich zu sein. Unsere Beratung erfolgt im Hinblick auf eine langfristige solide Entwicklung Ihres Unternehmens.
