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Wir verrechnen unsere Arbeiten zu den Honoraransätzen unserer Berufsverbände (Treuhandkammer und Svit). Wir sind jedoch der Auffassung, dass für die Höhe einer Honorarforderung nicht die Höhe der Stundenansätze, sondern die Arbeitsleistung die in dieser Stunde erbracht wird, massgebend ist. Wir trachten stets danach, unsere Arbeiten fachlich einwandfrei, aber mit einem vernünftigen Aufwand an Zeit zu erledigen. Es entspricht nicht unserer Philosophie, die Honorarerträge durch zeitaufwendige aber nicht nötige Arbeiten zu steigern. Dank diesem Grundsatz kommt es praktisch nie vor, dass ein Kunde unsere Honorare als hoch empfindet.

Bei der Ausarbeitung einer Offerte ist es oft sehr schwierig, den Zeitaufwand zu schätzen. Wir sind in diesem Falle bereit, eine Offerte im Sinne eines Kostendaches abzugeben. Verrechnet wird nur die effektive Arbeitszeit. Unsere Rechnung für die offerierten Arbeiten ist aber in keinem Falle höher als das Kostendach. Selbstverständlich behalten wir uns jedoch vor, für die folgende Periode eine neue überarbeitete Offerte zu unterbreiten oder nötigenfalls - was bis jetzt jedoch noch nie der Fall war - in Zukunft auf den Auftrag zu verzichten.