Die Berechnung erfolgt nach den Regeln der sogenannten ‚relativen Methode’. D.h. es werden alle mietrechtlich relevanten Veränderungen seit der letzten verbindlichen Mietzinsanpassung berechnet (Veränderung auf Grund von Erhöhungen und Senkungen des Hypothekarzinses, Berücksichtigung der mietrechtlich zulässige Aufrechnung von 40% der Teuerung gemäss Landes-Index der Konsumentenpreise und Berücksichtigung der zulässigen Pauschale für die gestiegenen allgemeinen Kosten-Steigerungen.
Die Zeitschrift "Mietrechtpraxis" bietet eine Berechnungshilfe an. -----> [Mehr]
Das Bundesamt für Sozialversicherung publiziert den Landesindex auf seiner Homepage [Mehr]
Die Zeitschrift Mietrechtpraxis veröffentlich diese Zinssätze. [Mehr]
Die Mitteilung von Mietzinsänderungen und/oder Vertragsänderungen muss dem Mieter auf einem vom Kanton Bern genehmigten Formular mitgeteilt werden. ACHTUNG: Sie müssen dem Mieter unbedingt Vorder und Rückseite des Formulares zustellen. Sie finden das Formular hier ----> [Mehr]
Wir empfehlen Ihnen, die Formulare beim Hauseigentümerverband Bern und Umgebung zu beziehen.
[Mehr]