![]() | Welche Fristen bestehen für das Einreichen der Mehrwertsteuerabrechnungen? |
Mehrwertsteuerabrechnungen mit Vorsteuerabzug müssen innert zwei Monaten nach Ablauf des entsprechenden Quartals eingereicht werden (Abrechnungen für das 1. Quartal somit bis Ende Mai, Abrechnungen für das 2. Quartal bis Ende Juli, Abrechnungen für das 3. Quartal bis Ende November und Abrechnungen für das 4. Quartal bis Ende Februar des folgenden Jahres).
Mehrwertsteuerabrechnungen mit Saldosatz müssen für das 1. Halbjahr bis Ende Juli und für das 2. Halbjahr bis Ende Februar des folgendes Jahres der Eidgenössischen Steuerverwaltung zugestellt werden.
Genügen in Einzelfällen diese Fristen nicht, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung um eine Verlängerung der Eingabefrist ersucht werden. Kontaktieren Sie uns in diesem Falle. Wir helfen Ihnen gerne.
![]() |

