AHV
Ja, die AHV-Rente kann ein bis zwei Jahre vor dem Rentenalter vorbezogen werden. Dabei erfolgt jedoch eine Kürzung der Altersrente. [Mehr]
Ja, die AHV-Rente kann um ein bis fünf Jahre aufgeschoben werden. Dabei wird die Altersrente entsprechend erhöht. [Mehr]