Als eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer sind wir in der Lage Mandate
- als Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften (Art. 727ff, 819 und 906 OR)
- als besonders befähigte Revisoren für Aktiengesellschaften (Artikel 727b OR)
- als besonders befähigte Revisoren für Konzernrechnungen (Art. 731a OR) und Kapitalherabsetzungen (Artikel 732 OR) und
- als Revisionsstelle bei Personalvorsorgeeinrichtungen
anzunehmen. Wir garantieren für eine fachlich einwandfreie Ausübung.
Was sind die Aufgaben der gesetzliche Revisionsstelle einer Aktiengesellschaft:
| Richtig | Falsch |
| Die Revisionsstelle prüft Buchführung, Jahresrechnung und Anhang und nimmt Stellung zum Vorschlag des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung | prüft alles lückenlos |
| plant und führt die Prüfung so durch, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden | sucht nach deliktischen Handlungen |
| sützt sich auf Analysen und Erhebungen, welche auf Stichproben beruhen | prüft die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens |
| beurteilt wesentliche Bewertungsentscheide und die Jahresrechnung als Ganzes | prüft die Geschäftsführung |
| ist ein Super-Verwaltungsrat und führt die Oberaufsicht aus | |
Die Darstellung der Jahresrechnung wird geprüft. Das Prüfungstestat ist stets ein Urteil über die Güte der Darstellung der wirtschaftlichen Lage und nie ein Urteil über die Qualität des Unternehmens selbst. Mit anderen Worten:
Es wird nach Verstössen gegen die gesetzlichen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften sowie nach Abweichungen von der angewandten Rechnungslegungsnorm gesucht. Die Revisionsstelle hat aber nicht die Zweckmässigkeit und die Opportunität von Entscheiden und Bewertungen zu beurteilen oder nach möglichen anderen Gesetzesverstössen zu suchen (aus "Brücken bauen, Chancen nutzen", Publikation der Treuhandkammer)
Beachten Sie unsere Seite über den Standard-Revisionsstellenbericht der Treuhand-Kammer.
