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Gemäss den Artikeln 957 bis 964 des schweizerischen Obligationenrechtes und der Handelsregisterverordnung muss jede Unternehmung mit einem Umsatz von über Fr. 100'000.-- eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen.
Die Buchhaltung kann die Geschäftsführung in vielen Bereichen unterstützen. Sie stellt wertvolle Informationen über den aktuellen Stand der Geschäfte zur Verfügung. Sie ist ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument und dient als Beweismittel gegenüber Steuerbehörden oder in einem Prozessfall.
Wir übernehmen für Sie:
- Planung und Organisation Ihres Rechnungswesens
- Führung Ihrer Finanz-, Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung
- Abschlussberatung, Ausarbeitung von Jahresrechnungen
- Ausarbeitung von Zwischenabschlüssen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich)
- Ausarbeitung Ihrer Mehrwertsteuer-Abrechnungen
- Mithilfe bei der Ausarbeitung von Budgets, Investitions- und Rentablitätsberechnungen
- Bilanz und Erfolgsanalysen, Kennzahlen, Kapitalflussrechnungen
- usw. usw. kurz - wir unterstützen Sie auf allen Gebieten des Rechnungswesen.