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Betriebs- und Unterhaltskosten: Pauschale gerechtfertigt!

Gemäss Mietrecht (Artikel 269, a OR) sind Mietzinserhöhungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen zulässig. Zu diesen Kostensteigerungen gehören die Hypothekarzinsserhöhungen sowie auch alle Erhöhungen der Kosten für den Unterhalt. ....» --->mehr