Betriebs- und Unterhaltskosten: Pauschale gerechtfertigt!
Gemäss Mietrecht (Artikel 269, a OR) sind Mietzinserhöhungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen zulässig. Zu diesen Kostensteigerungen gehören die Hypothekarzinsserhöhungen sowie auch alle Erhöhungen der Kosten für den Unterhalt. ....» --->mehr