Startseiteüber unsDienstleistungenKosten / OffertenAktuellesFAQ'sLinkszu vermietenSitemapWo sind wir

Aktuelles:

Wirtschaftsprüfung

Steuern

Mietrecht

Recht

Veranstaltungen

Allgemein:

Startseite

Kontakt

Impressum

Was ist neu? Was ist wichtig?

Wir orientieren Sie hier über Neues auf dem Gebiete des Rechnungswesens, der Steuern, des Mietrechts, des Sozialversicherungswesen usw. usw.

Aktuelles von der Steuerverwaltung

Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Bern
10 Minuten - Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung: Ausgabe 2/2008


Kantonssteuerrabatt 200
8
Eine Folge der Steuergesetzrevision ist der Steuerrabatt 2008 auf der Kantonssteuer. Aufgrund dessen müssen bereits in diesem Jahr fast alle ein bisschen weniger Steuern bezahlen.Der Rabatt wird 2008 allen natürlichen Personen auf der Einkommenssteuer gewährt und soll u. a. der kalten Progression, d. h. der Folge der Teuerung, Rechnung tragen. Der Steuerrabatt ist abgestuft ausgestaltet und variiert von 2,5% bis 12%. Der grössere Rabatt wird auf den tiefen Einkommen gewährt (s.Tabelle).

Steuerbares Einkommen in CHF Kantonssteuerrabatt in %

0 bis 5'000 12 %
5'100 bis 10'000 9 %
10'100 bis 15'000 6 %
15'100 bis 20'000 5 %
20'100 bis 25'000 3.5 %
25'100 bis 30'000 2.5 %
30'100 bis 50'000 2.8 %
50'100 bis 200'000 3 %
200'100 und höher 3.2 %

Da die der Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern für das laufende Jahr zugrunde liegenden Zahlen je nach Verarbeitungsstand Ihrer Steuererklärung ändern können, wird der Rabatt in jeder Ratenrechnung aufgrund der letzten verarbeiteten Zahlen berechnet und abgezogen. Ausgewiesen in Franken und Prozent wird der Rabatt jedoch erst mit der definitiven Schlussabrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2008. Somit können Sie sich von der Richtigkeit des gewährten Rabatts und der übrigen Veranlagung auch erst zu diesem Zeitpunkt überzeugen.

Erhöhung Zinssätze
Gestützt auf die Zinsentwicklungen der letzten Monate und die zu erwartenden Zinssatzerhöhungen hat der Regierungsrat den Zinssatz erhöht. Der Verzugszins bei fehlender oder verspäteter Zahlung von Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern beträgt neu 4%. Der Vergütungszins auf in Rechnung gestellte und bezahlte, aber nicht geschuldete Steuern beträgt neu ebenfalls 4% statt 3,5%. Bei der direkten Bundessteuer erfolgt parallel ebenfalls eine Erhöhung auf 4%.

Steuergesetzrevision
Am 24. Februar 2008 haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern eine Teilrevision des Steuergesetzes beschlossen, die zu tieferen Steuern für fast alle Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber für Familien und den Mittelstand, führt. Ausserdem gelten seit dem 1. Januar 2008 bei der direkten Bundessteuer die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung.Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Änderungen erst mit dem Ausfüllen der Steuererklärung ab 2009 wirksam werden. Finanziell spürbar wird die Steuergesetzrevision aufgrund des Steuerrabatts bereits im 2008 (s. oben).

Überblick über Neuerungen (relevant für Steuererklärung, die 2009 auszufüllen ist):
- Höherer Spendenabzug
- Milderung Doppelbelastung bei Inhabern von Kapitalgesellschaften
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleinste Löhne
- Anfechtbarkeit von Entscheiden über Steuererlass
- Höhere Berufskostenpauschale
- Sofortmassnamen Ehepaarbesteuerung (direkte Bundessteuer)

» Zu den Details im Einzelnen



Wünschen Sie den Newsletter der Steuerverwaltung des Kantons Bern direkt zu abonnieren? ----> » hier können Sie dies tun

STEUERHÖLLE KANTON BERN
Gemäss dem » Steuerbelastungsvergleich der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat sich der Kanton Bern vom 16. auf den 20. Rang verschlechtert (von 26 Kantonen). Eine höhere Steuerbelastung als der Kanton Bern haben nur noch die Kantone Fribourg, Jura, Glarus, Neuenburg, Obwalden und Uri).

Beim Vergleich der Motorfahrzeugsteuern erreicht der Kanton Bern einen Indexstand von 136,4 Punkten. Der Kanton Wallis z.B. nur 56.6 Punkte (einer Motorfahrzeugster im Kanton Bern von Fr. 136.40 entspricht somit einer Belastung im Kanton Wallis von Fr. 56.60). Wir haben das viel diskutierte Road-Pricing somit wohl schon lange flächendeckend eingeführt.

Berechnung Sie selbst, welche Steuerbelastung für Sie in verschiedenen Kantonen anfallen würde ---> » Zur Steuerberechnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die ganze Schweiz